Ja Danke erstmal für die schnelle Antwort!!
Das heißt also wenn ich angebe das ich eine Therapie mache muss ich die erst vollenden und dann 1Jahr AB nachweise vorzeigen weill ich dann als Abhängiger gelte Richtig??
Kann ich das nicht einfach der Fsst verschweigen oder haben die das irgendwo vorliegen??
Ich hatte das bei Gericht angegeben was für mich von vorteil war die Frage ist jetzt nur ob das im Urteil mit eingebunden ist oder nicht!! |