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Dies ist eine Diskussion über MPU Alk im Forum Alkohol Vorbereitung MPU
Hallo, ich bin Mann, 60 Jahre und muss wg. Alkoholfahrt erstmalig zur MPU . Am 6.Mai 2009 wurde mir der Führerschein bei 3,1 Promille abgenommen. Nach Kontakt mit meinem Psychiater, ...
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Alt 08.01.2011, 16:00   #1
MPUB Neuling
 

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Rotes Gesicht MPU Alk

Hallo, ich bin Mann, 60 Jahre und muss wg. Alkoholfahrt erstmalig zur MPU. Am 6.Mai 2009 wurde mir der Führerschein bei 3,1 Promille abgenommen. Nach Kontakt mit meinem Psychiater, der mir dazu geraten hat, habe ich an einer ambulanten Therapie des Lukaswerkes mit 80 Einheiten teilgenommen. Diese habe ich regulär am 12.Mai 2010 beendet. Seit Juni 2009 habe ich regelmäßig in Abständen von 4-5 Wochen meine Leberwerte feststellen lassen (Hausarzt).
Am Montag geht's zur MPU bei der Pima in Braunschweig.
Habe natürlich Bammel!
Wolf60 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2011, 17:32   #2
max
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Vermutlich kannst Du Dir das schenken, Du hast keine Abstinenznachweise.

Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei Alkoholabhängigkeit für eine MPU sein:

- nach Abschluss einer stationäre oder ambulanten Entwöhnung 1 Jahr.
- bei längerer Abstinenz vor einer suchttherapeutischer Maßnahme – anschließend noch mindestens 6 Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz „(incl. Therapiephase)“ ist in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr – nie unter 1 Jahr
- bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz (z. B. durch Etg) – incl. ambulante Therapie – nennenswert länger
als 1 Jahr sein
- wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz nennenswert länger
als 1 Jahr sein

Wie lang muss ein Abstinenznachweis bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik sein, ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist:

- Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach 1 Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter 6 Monaten.
- Für den Zeitraum der angegeben Abstinenz sollen Laborbefunde (Etg) vorliegen.

Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen:

- Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gefordert.
- Wenn aktuell eine Trinkpause eingehalten wird, die zeitlich begrenzt ist, sollen eindeutige Vorstellungen bestehen, wie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert getrunken werden kann.
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Alt 08.01.2011, 18:19   #3
MPUB Neuling
 

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Danke für die Info.
Muss die Blutwerte konkreter benennen: MCV, MCH/HbE und MCHC habe ich dokumentieren lassen.
Wolf60 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2011, 20:27   #4
max
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Abstinenznachweise werden nur noch in Form von Haar-od. Urinanalysen anerkannt.
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Alt 09.01.2011, 00:27   #5
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Wolf60,

Ich weiß jetzt nicht ob du den Post von max noch gelesen hast.

Ich hoffe sehr das du vor Montag hier noch mal rein schaust.
So wie es aussieht hast du bei deiner MPU keine Chance.
__________________
Wer zugibt, dass er feige ist, hat Mut.

Fernandel

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