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Dies ist eine Diskussion über wiederholungstäter im Forum Alkohol Vorbereitung MPU
Zur Person Geschlecht:m Größe:187 cm Gewicht:74 kg Alter:47 Was ist passiert?fahren unter alkoholeinfluss Datum der Auffälligkeit:06.12.2010 BAK :1,7 Trinkbeginn:05.12.2010 18.30 Trinkende:06.12.2010 04.30 Uhrzeit der Blutabnahme:10.40 Stand des Ermittlungsverfahrens Gerade erst ...
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Alt 09.01.2011, 09:52   #1
MPUB Neuling
 

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Standard wiederholungstäter

Zur Person
Geschlecht:m
Größe:187 cm
Gewicht:74 kg
Alter:47
Was ist passiert?fahren unter alkoholeinfluss
Datum der Auffälligkeit:06.12.2010
BAK:1,7
Trinkbeginn:05.12.2010 18.30
Trinkende:06.12.2010 04.30
Uhrzeit der Blutabnahme:10.40
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:nein
Dauer der Sperrfrist:
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:n
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:ja 1l bier /tag
Ich lebe abstinent seit:
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:n
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:n
ETG-Programm ja/nein:noch nicht
Keinen Plan?:
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):ja
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
2006 alkoholfahrt mit 0,51 promille
yoshi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2011, 10:33   #2
MPUB Neuling
 

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hallo zusammen

1tf war am 5 april 2006
ein arbeitskollege hatte geburtstag und hat einen ausgegeben
o,5 l bier und 1jäger
normale verkehrskontrolle 0,51 promille
1 monat fahrverbot 4 punkte 250 euro strafe

2 tf am 06 dez 2010
habe am 5 dez unerwartet besuch eines ehemaligen arbeitskollegen bekommen
nach kaffee und kuchen sind wir dann auf bier umgestiegen
da wir beide am nächsten tag frei hatten haben wir uns um die menge nicht gekümmert
ich habe ihm angeboten bei uns zu übernachten was er dann auch tat
es wurde eine lange trinkfreudige nacht
wie das bier nicht mehr so recht runter lief hab ich als ölung noch ne flasche jägermeister dazu gestellt
in der nacht habe ich dann 4liter bier und 7-8 jägermeister getrunken
gegen 04.30 sind wir dann ab ins bett
bin dann gegen 9 aufgestanden
nach dusche und kaffee fühlte ich mich topfit
da ich meiner frau versprochen hatte noch einkaufen zu gehen habe ich mich um 10.10 ins auto gesetzt
meine schwiegertochter hat mich begleitet(wollte sie erst fahren lassen aber es war extrem glatt draussen und sie hatte erst 14 tage den führerschein)
nach 10 min bin ich dann angehalten worden
wegen fahrens ohne gurt sowie ungeeigneter bereifung
winterreifen waren bestellt aber dauerte halt noch etwas
musste dann wegen der fahne dann pusten aak lag bei 1,6
bin dann mit zur wache wo mir dann blut abgenommen wurde (bak 1,70)
habe bei der polizei keine angaben gemacht
den linientest und fingernase spielchen habe ich abgelehnt

so mpu ist unumgänglich
ist es zwingend erforderlich ab zu leben oder geht auch noch kt bei dem alter und der promille??
und wieviele monate muss ich dann nachweisen?

vielen dank für eine antwort
lg yoshi1
yoshi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2011, 13:32   #3
max
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Du bist Wiederholungstäter mit steigenter BAK, in solchen Fällen wird ein Abstinenznachweis von 12 Monaten gefordert.

Zitat:
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:ja 1l bier /tag
Das kannst Du in Zukunft knicken...wäre selbst für KT eindeutig zuviel.


Abstinenzzeiträume sind in den Begutachtungsleitlinien definiert und festgeschrieben.

Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

• Freiwilliger Alkoholverzicht Min. 6 Monate Alkoholabstinenz

• Notwendigkeit zum Alkoholverzicht Min 12 Monate Alkoholabstinenz

• Alkoholabhängigkeit Min 12 Monate Alkoholabstinenz


Achtung: «Ich kann nicht kontrolliert trinken» verkommt jetzt zur Abstinenzpflicht und bringt 12 Monate!!!
Um sicher feststellen zu können, wo sich der jeweils Betroffene einordnen kann, bietet sich ein «Laufbahnberatungsgespräch» einer akkreditierten Begutachtungsstelle an. (nur noch TÜV)

Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen». Das ist selbstverständlich keine Pflicht.

Was also ist zu tun, wenn es von Anfang an «richtig» laufen sollte:

• Abschluß eines Alkoholkontrollprogramms über einen festen Zeitraum

• Entweder Durchführung eines Urinscreenings unter forensischen Bedingungen (Einbestellung innerhalb von 24 Stunden, Probenentnahme unter Sichtkontrolle)

• Oder alternativ eine Haaranalyse. Sie kann auch für eine zurückliegende Zeit gemacht werden, allerdings höchstens für einen Zeitraum von 3 Monaten!


Beides sollte bei einer Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Alternativ kann dies auch ein akkreditiertes Labor.
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Alt 09.01.2011, 16:49   #4
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yoshi,

Zitat:
BAK:1,7
Trinkbeginn:05.12.2010 18.30
Trinkende:06.12.2010 04.30
Uhrzeit der Blutabnahme:10.40
Von halb 5 Uhr bis morgens, trinkende bis um halb Elf Uhr, Zeit der Blutabnahme sind einige Stunden verstrichen.
Genau gesagt 6 Stunden. Du verträgst um einiges mehr. Wenn man im Schnitt ein Promilleabbau von ca. 0,15 % dazu rechnet.
Komme ich auf eine knappe Promille.

Zitat:
Datum der Auffälligkeit:06.12.2010
Aber sehr gut das du dich schnell nach der Trunkenheitsfahrt darum schon bemühst wie es weiter gehen soll.
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Alt 09.01.2011, 16:55   #5
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danke für die antwort max

wie ich das hier irgendwo gelesen habe beginnt der ab nachweis mit abschluss eines etg programms
und nicht mit der ersten einberufung zur urinabgabe
liege ich da richtig??

lg yoshi1
yoshi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2011, 17:01   #6
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hallo flow

klar hast du recht mein promwert müsste um 4.30 ca um 1prom höher gewesen sein
aber relevant sind doch sicher nur die 1,7 bei der blutabnahme
kann ja schlecht sagen dass ich morgens um 7 aufgestanden bin und mir bis 10 uhr
die kannte gegeben hab(was auch keinesfalls stimmt)
lg yoshi1
yoshi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2011, 17:54   #7
max
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Zitat:
Zitat von yoshi1 Beitrag anzeigen
danke für die antwort max

wie ich das hier irgendwo gelesen habe beginnt der ab nachweis mit abschluss eines etg programms
und nicht mit der ersten einberufung zur urinabgabe
liege ich da richtig??

lg yoshi1
Logisch...da Du ja den Zeitpunkt der Urinabgabe nicht weißt, mußt Du schon im Vorfeld AB betreiben.

Alternativ sind auch Haaranalysen für rückwirkend 3 Monate machbar...minimum sin 3 cm Deiner Haarpracht (vorher kürzen lassen um den aktiven Zeitraum zu entfernen).
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