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Dies ist eine Diskussion über 2,0 und Unfallflucht im Forum MPU Forum Idiotentest : Alkohol Vorbereitung MPU
Hallo, ich habe mich leider vor 6 Wochen volltrunken ins Auto gesetzt. Dann ein anderes Auto beim Einparken beschädigt - fast vor den Augen einer Polizeistreife. Zum Glück ist nicht ...
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Alt 29.12.2010, 16:26   #1
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Ausrufezeichen 2,0 und Unfallflucht

Hallo,
ich habe mich leider vor 6 Wochen volltrunken ins Auto gesetzt. Dann ein anderes Auto beim Einparken beschädigt - fast vor den Augen einer Polizeistreife. Zum Glück ist nicht mehr passiert. Im Kurzschluß raus aus der Parklücke, und nach 100 Meter von dieser Streife (die hatten den Vorfall mitbekommen) gestoppt worden. Atemtest, Bluttest (2,0 %o), Schein weg usw...
Ich hatte seit vielen Jahren ein konstantes Trinkverhalten: Circa 6 Mal pro Jahr ein heftiges Besäufnis.
Ich warte derzeit auf den Strafbefehl; habe bisher keine SHG, VP oder ähnliches kontaktiert.

Ich habe eine Spur Angst vor dem was noch kommt, und bin dankbar für alle Tips.

Geändert von joland (29.12.2010 um 16:39 Uhr)
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Alt 29.12.2010, 16:30   #2
MPUB Neuling
 

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Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 173
Gewicht: 80
Alter: 43

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.11.2010
BAK: 2,02
Trinkbeginn: 13:00 – 14:00 (weiß nicht genau)
Trinkende: 17:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 18:00

Stand des Ermittlungsverfahrens: Strafbefehl ist offen. Anwalt kann dem Gericht bis 07.01. eine Stellungnahme abgeben.

Führerschein: Hab ich abgegeben

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol: nein
Ich lebe abstinent seit: 19.11.2010

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Leberwerte: nein
ETG-Programm: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein

MPU
Schon eine*MPU*gehabt?: Nein

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden, Punkte oder sonstige Straftaten: 3 gelöschte Punkte in Flensburg (von 2007, nicht Alkohol). Zusätzlich, ohne Punkte in Flensburg: Wegen Geschwindigkeit geblitzt (1x in Deutschland, 1x im Ausland). Ohne Gurt geblitzt (mehrfach). Ohne Gurt von Polizei kontrolliert.



PS: Was sind eigentlich Trackbacks?

Geändert von joland (29.12.2010 um 16:39 Uhr)
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Alt 29.12.2010, 16:46   #3
max
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Zitat:
PS: Was sind eigentlich Trackbacks?
Kannst Du hier lesen.

Zitat:
Ich habe eine Spur Angst vor dem was noch kommt
Was denkst Du denn was alles kommt, außer einer MPU?
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joland (29.12.2010)
Alt 29.12.2010, 17:11   #4
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Hallo Max,

danke für deine rasche Antwort.
Die Angst hängt neben der MPU auch mit dem Job zusammen, obwohl ich den Schein dort nicht unbedingt brauche. Offenbar haben Leute was spitz bekommen...

Zur MPU: Man muß sich intensiv mit seinem Trinken auseinandergesetzt haben - nachweislich. Jeden Mittwoch bis 19:00 wäre Telefonsprechstunde bei der SHG - die ich noch nicht kontaktiert habe. Bin nicht sicher, ob ich dort wirklich anrufen soll, weil ich innerlich denke, daß ich mein Trinkverhalten auch ohne SHG ändern kann.
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Alt 29.12.2010, 18:15   #5
max
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Zitat:
Die Angst hängt neben der MPU auch mit dem Job zusammen, obwohl ich den Schein dort nicht unbedingt brauche. Offenbar haben Leute was spitz bekommen...
Da bist Du sicherlich nicht allein auf dieser Welt. So manch einer hat auch seinen Job verloren...fühle Dich glücklich wenn Du Deinen Job behältst.

Zitat:
Zur MPU: Man muß sich intensiv mit seinem Trinken auseinandergesetzt haben - nachweislich.
Was meinst Du mit "nachweislich"?

Zitat:
Jeden Mittwoch bis 19:00 wäre Telefonsprechstunde bei der SHG - die ich noch nicht kontaktiert habe. Bin nicht sicher, ob ich dort wirklich anrufen soll, weil ich innerlich denke, daß ich mein Trinkverhalten auch ohne SHG ändern kann.
SHG ist sicherlich nicht zwingend, kommt aber mit auf Dein Trinkverhalten an.

Zitat:
Ich trinke noch Alkohol: nein
Ich lebe abstinent seit: 19.11.2010
Hier sind wir an einem Punkt wo Du Dich entscheiden mußt...entweder KT oder AB. Entscheidest Du Dich für KT, benötigst Du LW incl. CDT. Ist Deine Entscheidung aber AB, mußt Du dies durch anerkannte Haar-oder Urinanalysen nachweisen. Beide Varianten (KT, AB) sind für mindestens 6 Monate zu praktizieren.

Wichtig für Deine Aufarbeitung sind Trinkentwicklung, Trinkmotive, Verhaltensänderung sowie Dein zukünftiger Umgang mit Alkohol.
Empfehlenswert sind Trinkkalender (bei KT) und Trinkdiagramm.

Lies Dir im Bereich "Alkohol MPU" ein paar 5*FB durch, hier solltest Du gute Infos für Dich bekommen.
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Alt 30.12.2010, 19:41   #6
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Sorry vorab, das richtige Zitieren hab ich noch nicht geschnallt

Was meinst Du mit "nachweislich"?

Mit „nachweislich“ meine ich, man soll doch zusätzlich zu LW/Haar/Urinwerten auch Nachweise über so Dinge wie SHG vorlegen? Nur zu sagen „ich war dort“ wird zu wenig sein?

Hier sind wir an einem Punkt wo Du Dich entscheiden mußt...entweder KT oder AB.

"KT geht nur, wenn keine Abstinenzbedürftigkeit vorliegt". - Wonach entscheide ich denn, ob ich abstinenzbedürftig bin oder nicht?

Möchte noch gerne 2 Fragen anbringen, die in mir herumschwirren:
Kann die Teilnahme an einer SHG oder Ähnlichem eventuell die Sperrzeit verkürzen?
Kann mein Richter eventuell entscheiden, daß meine TF nicht vorsätzlich sondern „nur“ fahrlässig war? Habe der Polizei gesagt, daß ich von zu Hause betrunken losgefahren bin. Somit eindeutig Vorsatz, oder?

Lies Dir im Bereich "Alkohol MPU" ein paar 5*FB durch, hier solltest Du gute Infos für Dich bekommen.[/QUOTE]

Danke, habe angefangen, 5*FB zu lesen und erste MPU-Fragen für mich zu beantworten. Dachte nicht daß das so umfangreich ist. Eine ganze Seite A4 nur für meine Trinkentwicklung. Die liest sich ja wie ein richtiger Lebenslauf.

Geändert von joland (30.12.2010 um 20:07 Uhr) Grund: das richtige Zitieren hab ich noch nicht geschnallt
joland ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2010, 20:14   #7
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Zitat:
Mit „nachweislich“ meine ich, man soll doch zusätzlich zu LW/Haar/Urinwerten auch Nachweise über so Dinge wie SHG vorlegen? Nur zu sagen „ich war dort“ wird zu wenig sein?
Das ist nicht unbedingt erforderlich, erklärt sich aus Deiner Trinkentwicklung bzw Trinkverhalten.

Zitat:
"KT geht nur, wenn keine Abstinenzbedürftigkeit vorliegt". - Wonach entscheide ich denn, ob ich abstinenzbedürftig bin oder nicht?
Wenn KT nicht praktiziert werden kann bzw. wenn ein Suchtverhalten erkennbar ist. Hier entscheidet wieder Dein Trinkverhalten nebst Deinen Trinkmotiven. Hast Du aus guter Laune oder Spaß gesoffen, ist dass etwas anderes als wenn Dein Motiv Arbeitsplatzverlust, Tod eines Angehörigen usw. lautet.

Zitat:
Kann die Teilnahme an einer SHG oder Ähnlichem eventuell die Sperrzeit verkürzen?
Nein, dafür gibt es bestimmte Kurse die Du ab einen bestimmten Zeitraum absolvieren kannst. Lohnt meist nur in seltenen Fällen zwecks der langen Bearbeitungszeiten der Behörden. Antrag kannst Du aber stellen, kostet ja nichts. Mein Antrag war auch erfolglos. Dazu lies mal hier.

Zitat:
Kann mein Richter eventuell entscheiden, daß meine TF nicht vorsätzlich sondern „nur“ fahrlässig war? Habe der Polizei gesagt, daß ich von zu Hause betrunken losgefahren bin. Somit eindeutig Vorsatz, oder?
Diese Aussage widerrufst Du vor Gericht, falls das zur Rede kommt. Für den Rest machst Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, wird fast immer als fahrlässig entschieden, da Dir Vorsatz nicht eindeutig nachzuweisen ist. So hab ich das mit meinem Anwalt vor Gericht praktiziert.

Zitat:
Sorry vorab, das richtige Zitieren hab ich noch nicht geschnallt
Bevor Du einen Beitrag schreibst, kopierst Du den zu zitierenden Text. In deinem Textfeld, wo Du auch deine Beiträge schreibst, findest Du halbrechts-oben einen Button der aussieht wie ein Blatt Papier. Dort klickst Du drauf und es erscheint...(QUOTE][/QUOTE)...genau dazwischen fügst Du Deinen kopierten Text ein.
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joland (30.12.2010)
Alt 30.12.2010, 21:03   #8
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Nemo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2010, 21:03   #9
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Zitat:
Diese Aussage widerrufst Du vor Gericht, falls das zur Rede kommt. Für den Rest machst Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, wird fast immer als fahrlässig entschieden, da Dir Vorsatz nicht eindeutig nachzuweisen ist.
Auf den ersten Blick sehr gutes Vorgehen. Habe aber Bedenken:

- Bei der MPU wird doch meine Schilderung des TF-Tages mit dem Gerichtsakt verglichen? Vielleicht auch mit dem Polizeiprotokoll?
- Die Polizei hatte zunächst vermerkt, das ich mich der Amtshandlung widersetzt hätte, und mich für ein paar Stunden in der Zelle ruhen lassen. Dieser Vermerk scheint im Gerichtsakt nicht auf. Vielleicht kamen die Freunde ja zur Meinung, daß der Vermerk genauso unberechtigt war wie das „Einbuchten“ selbst.
- So, jetz kommts dicke: Ich hatte schon vor 15 Jahren eine erste TF. Das hab ich der Polizei dummerweise auch gesagt, scheint im Gerichtsakt aber auch nicht auf. Vielleicht weil das so lange her ist.
- Dein Vorschlag ist naheliegend, aber den hat mir mein Anwalt nicht gemacht. Der hat mich bloß gefragt, ob ich einen wichtigen Grund für diese Fahrt hatte.
Zitat:
Hast Du aus guter Laune oder Spaß gesoffen, ist dass etwas anderes als wenn Dein Motiv Arbeitsplatzverlust, Tod eines Angehörigen usw. lautet.
Aus guter Laune oder Spaß gesoffen erlaubt KT, negative Gründe erfordern AB. - Ich hatte beide Motive, und beide oft.
joland ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2010, 21:30   #10
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