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MPU positv oder nicht??
| | | | Dies ist eine Diskussion über MPU positv oder nicht?? im Forum MPU Forum Idiotentest : Vorbereitung Drogen MPUHii leute,
war gerade bei der mpu jetzt weiß ich aber nicht ob positv oder nicht??
also ich war wegen drogen da, habe ein halbes jahr urin abgegeben war genau ... |
06.09.2010, 14:49
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#1 | | MPUB Neuling
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| MPU positv oder nicht?? | | Hii leute,
war gerade bei der mpu jetzt weiß ich aber nicht ob positv oder nicht??
also ich war wegen drogen da, habe ein halbes jahr urin abgegeben war genau an der grenze mit den untersuchungen im brief steht :" Es liegt eine drogengefährdung (mit anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik) vor."
da die ärztin nicht mehr da war konnte sich die gutachterin nicht mit ihr absprechen ob es reicht für ein positives gutachten...
aber gespräch und reaktionstest waren positiv die gutachterin sagt sie denkt ich müsste nur ein kurs belegen alles weitere werde ich in 10 tagen lesen
könnt ihr mir sagen was das heißen soll?? |
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06.09.2010, 15:22
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#2 | | Gesperrt
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| Hallo,
Warst du beim Tüv? Zitat:
da die ärztin nicht mehr da war konnte sich die gutachterin nicht mit ihr absprechen ob es reicht für ein positives gutachten...
aber gespräch und reaktionstest waren positiv die gutachterin sagt sie denkt ich müsste nur ein kurs belegen alles weitere werde ich in 10 tagen lesen
könnt ihr mir sagen was das heißen soll??
| Hört sich nach Negativ an jedoch wenn du die Kursempfehlung bekommst, diesen Kurs machst, wird es Positiv. 
Kostet eben wieder ein paar Euronen, dafür keine MPU mehr.
Aber ohne Gewähr. Ich gehe nur von deinem geschreibsel aus.
lg |
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06.09.2010, 17:22
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#3 | | MPUB Neuling
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| Hii also das war mal TÜV Rheinland und heißt jetzt ABV Aktiv in Beruf & Verkehr
also denkst du es wird Negativ?? und woran erkennst du das?? |
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06.09.2010, 17:26
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#4 | | Gesperrt
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| Zitat: |
also denkst du es wird Negativ?? und woran erkennst du das??
| Zitat: | ob es reicht für ein positives gutachten...
| Daran.
Aber wie gesagt: Negativ mit Kurs. An dem Kurs teilnehmen dann wird es ein Positiv.
lg |
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06.09.2010, 17:35
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#5 | | Gast | Zitat:
Zitat von Arschii Hii also das war mal TÜV Rheinland und heißt jetzt ABV Aktiv in Beruf & Verkehr
also denkst du es wird Negativ?? und woran erkennst du das??  | Ein "Negativ" ist es erst, wenn du es schwarz auf weiß im Kasten hast.
Bei Grenzwertigkeit gibts eine Kursempfehlung, diese "sitzt" du ab, bezahlst ca. 400,- Euros und holst anschließend deinen Schein ab. | |
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06.09.2010, 17:38
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#6 | | Gesperrt
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| Zitat:
Zitat von max Bei Grenzwertigkeit gibts eine Kursempfehlung, diese "sitzt" du ab, bezahlst ca. 400,- Euros und holst anschließend deinen Schein ab. | Wenn der Kurs nicht gemacht wird (aus welchen Gründen auch immer) kein FS, also Negativ. |
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06.09.2010, 17:57
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#7 | | MPUB Neuling
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| Und was soll das für ein kurs werden?
kann es noch negativ werden wenn die gutachterin sagt das gespräch und reaktion test waren positiv?? |
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06.09.2010, 18:17
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#8 | | Gesperrt
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| Max schrieb Grenzwertigkeit, ist das gleiche hört sich nur besser an.
Also kein Negativ. 
(Tut mir Leid das du auf dem Wort Negativ so unendspannt reagierst).
Falls es wirklich zu dem Kurs kommen sollte, absitzen , zahlen (wie schon erwähnt) FS abholen.
Die Gutachter besprechen sich meist mit dem Arzt, tauschen sich aus. Auch wird das mitgeschriebene, während der Exploration, nochmal gelesen/durchleuchtet.
Um welchen Kurs es sich dann handeln wird, eine nachschulung. Kannst gerne mal Googeln.
§ 70 FeV das wäre einer soweit ich weiß.
Geändert von Flow (06.09.2010 um 18:20 Uhr)
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06.09.2010, 18:25
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#9 | | MPUB Neuling
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| habe jetzt ca. 2 einhalb jahre kein FS mehr muss ich ihn dann neu machen oder bekomm ich mein alten wieder kann mir jemand dazu was sagen?? |
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06.09.2010, 18:35
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#10 | | Gesperrt
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| Zitat:
Zitat von Arschii habe jetzt ca. 2 einhalb jahre kein FS mehr muss ich ihn dann neu machen oder bekomm ich mein alten wieder kann mir jemand dazu was sagen?? | Du solltest ihn ohne Probleme wieder ausgehändigt bekommen. 
Das Gesetz wurde geändert. zu Artikel 1 Nr. 12:
Durch den Wegfall der Frist kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auch nach Ablauf von
zwei Jahren auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die
Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Das Verfahren wird hierdurch flexibler gestaltet. Insbesondere in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis wegen Zweifeln an der körperlichen Eignung entzogen wurde, ist nicht ersichtlich, warum der Betroffene neben der Eignung
auch seine Fähigkeit zum Führen des Kraftfahrzeugs erneut nachzuweisen hat. Bestehen Bedenken an der Befähigung der Betroffenen, kann die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen
ihres Ermessens weiterhin eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangen, so dass auch hier
keine Gefahren für die Verkehrssicherheit bestehen.
Die Änderung steht dabei in engem Zusammenhang mit der Neufassung des § 24 Abs. 2. |
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