Hallo Wolfgang,
Selbstmitleid zählt nicht, und Mitleid seitens des
GA`s ist kaum zu erwarten. Du allein trägst die Verantwortung und Schuld an Deiner jetzigen Misere. Die geforderten ETG-Werte spielen im
MPU-Orchester nur die Begleitmusik. Zwar auch sehr wichtig, aber vielmehr mußt Du den
GA von Deiner wieder hergestellten Fahreignung überzeugen. Hierzu mußt Du eine Selbstreflexion durchführen, die beinhaltet, daß Du über Dein eigenes Leben, Deine Motive und Dein Alkoholproblem nachgedacht hast. Folgende Fragen sollten sich Dir dann u.a. stellen: Welche Konsequenzen ziehe ich daraus? Was muß ich lernen, um bestimmte Situationen ohne Alkohol meistern zu können? Wo und wie kann ich das lernen?
Geld, Hartz4 und Deine Existenz interessieren den
GA - wenn überhaupt - nur sekundär. Entscheidend für ihn ist einzig und allein Deine Fahreignung, damit DU keine Gefahr für die EXISTENZ der Anderen darstellst.
Übrigens gibt es meines Wissens Sonderregelungen für eine ausschließlich beruflich genutzte Fahrerlaubnis, allerdings muß hierfür vorher auch eine
MPU durchgeführt werden. Vielleicht kann noch jemand hier im Forum etwas detaillierter dazu schreiben.
Oder erkundige Dich bei der Führerscheinstelle.
Kopf hoch !!
Georgia